Per 1. Januar 2013 ersetzte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sämtliche kommunalen Vormundschaftsbehörden im Kanton Schaffhausen. Die KESB ist zuständig für die Anordnung und Kontrolle der im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist sie gerichtliche Beschwerdeinstanz bei ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringungen und entscheidet bei Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen im Streitfall und bei Unklarheiten. Zudem nimmt sie öffentliche Beurkundungen von Vorsorgeaufträgen vor und ist Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz im Pflegekinderwesen.