KESB Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kanton Schaffhausen

Informationen zum Angebot
Per 1. Januar 2013 ersetzte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sämtliche kommunalen Vormundschaftsbehörden im Kanton Schaffhausen. Die KESB ist zuständig für die Anordnung und Kontrolle der im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist sie gerichtliche Beschwerdeinstanz bei ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringungen und entscheidet bei Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen im Streitfall und bei Unklarheiten. Zudem nimmt sie öffentliche Beurkundungen von Vorsorgeaufträgen vor und ist Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz im Pflegekinderwesen.
Wo ist das Angebot verfügbar?
- Kanton Schaffhausen
KESB Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kanton SH
Mühlentalstrasse 65A
8200 Schaffhausen
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