Menü

KESB Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kanton Schaffhausen

Zurück Zur Merkliste hinzufügen

Informationen zum Angebot

Beratung
Rechtsberatung und Ombudsstellen

Per 1. Januar 2013 ersetzte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sämtliche kommunalen Vormundschaftsbehörden im Kanton Schaffhausen. Die KESB ist zuständig für die Anordnung und Kontrolle der im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist sie gerichtliche Beschwerdeinstanz bei ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringungen und entscheidet bei Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen im Streitfall und bei Unklarheiten. Zudem nimmt sie öffentliche Beurkundungen von Vorsorgeaufträgen vor und ist Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz im Pflegekinderwesen.

 

Wo ist das Angebot verfügbar?

  • Kanton Schaffhausen

KESB Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kanton SH

Mühlentalstrasse 65A

8200 Schaffhausen

Angebot bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Kontaktangaben bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Pro Senectute

Wir beraten Sie gerne

Wir stehen Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Seite, um Ihre Anliegen zu klären und Unterstützung zu bieten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Zur persönlichen Beratung