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Gemeindeverwaltung - Villigen

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Informationen zum Angebot

Beratung
Im Todesfall
Sozialberatungen
Sozialversicherung
  • Gemeindezweigstelle AHV (SVA): Information, Beratung und Anmeldung für AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung
  • Soziale Dienste, Gespräche, Beratungen
  • Meldung eines Todesfalles: Todesfälle sind bei der Gemeindeverwaltung des letzten Wohnsitzes zu melden.

Wo ist das Angebot verfügbar?

  • 5234 Villigen

Gemeindeverwaltung

Schulstrasse 2

5234 Villigen

Angebot bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Kontaktangaben bearbeiten

(nur für Dienstleister:innen)

Pro Senectute

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