Gemeinde Zurzach
Informationen zum Angebot
- Gemeindezweigstelle AHV (SVA): Information, Beratung und Anmeldung für AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung
- Soziale Dienste, Gespräche, Beratungen
- Meldung eines Todesfalles: Todesfälle sind bei der Gemeindeverwaltung des letzten Wohnsitzes zu melden.
- Zurzach, Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Wislikofen
Wo ist das Angebot verfügbar?
- 5323 Rietheim
- 5330 Bad Zurzach
- 5332 Rekingen AG
- 5333 Baldingen
- 5334 Böbikon
- 5463 Wislikofen
- 5464 Rümikon AG
- 5466 Kaiserstuhl AG
Gemeinde Zurzach
Hauptstrasse 50
5330 Bad Zurzach
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(nur für Dienstleister:innen)
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Pro Senectute
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